Leasingrechner

Jetzt mit dem EURORAD Dienstrad-Leasing sparen!

Berechnen Sie hier Ihre persönliche Leasingrate

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(Unverbindliches Kalkulationsbeispiel. Die Berechnung hängt vom individuellen Einkommen, der Steuerklasse und den jeweiligen Freibeträgen ab. Bitte wenden Sie sich bei steuerlichen Fragen an Ihren Steuerberater.)

Die Grundmietzeit beginnt mit dem Ersten des auf die Übernahme folgenden Kalendermonats. Erfolgt die Übernahme vor dem Beginn der Grundmietzeit, ist für die Zwischenzeit je Tag 1/30 der monatlichen Leasingrate zu zahlen.

* Inkl. einer Vollkaskoversicherung in Höhe von 400 Euro je Bike (durchschnittlicher Wert für eine Vollkaskoversicherung mit Laufzeit von 36 Monaten); Zzgl. optionaler Restkaufwert.

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Reparatur oder Ersatz bei PremiumPLUS
Unfall  
Sturz  
Vandalismus  
fahrlässige, unsachgemäße Handhabung  
Elektronikschäden  
Akku-Defekte  
Material-, Produktions-, & Konstruktionsfehler ab dem 25. Monat nach Abschluss des Leasingvertrags  
Diebstahl  
Einbruchsdiebstahl  
Raub  
Verschleiß ab dem 1. Tag  
Kostenübernahme für UVV-Prüfung nach dem 1. und 2. Versicherungsjahr  
Kostenübernahme für Inspektion inkl. UVV nach dem 1. und 2. Versicherungsjahr  
Mobilitätsschutz  
Krankheitsbedingtem Ausfall  
Elternzeit  
Ausscheiden des Mitarbeiters  
Unfalltod  
Selbstbeteiligung keine
Bagatellschadensregelung keine

Ihr einzigartiger Vorteil durch das eurorad Rundum-Sorglos-Paket

3 Jahre lang keine zusätzlichen Kosten durch:

  • Materialfehler
  • Produktionsfehler
  • (Teil-) Diebstahl / Raub
  • Vandalismus
  • Unfall / Sturz
  • Allgemeine Reparaturen
  • Verschleiß (auch bei E-Bikes!)
  • Unsachgemäße Handhabung
  • Elektronikschäden
  • Akkudefekt

und das alles ohne Selbstbeteiligung!

Allein durch den Wegfall der Kosten für Verschleiß-Reparaturen1 ergibt sich über die Gesamtlaufzeit erfahrungsgemäß ein Vorteil von 450 bis 600 Euro!

1 Ersatzteile und Kosten pro Jahr: 1 Satz Reifen, Kette, Zahnkranz, 2 Satz Bremsbeläge, 130 Euro Material + 70 Euro Montage. Gesamtkosten über 3 Jahre: 600 Euro.
Dies ist eine Beispielrechnung für ein E-Bike. Die Nutzungsintensität und der Verschleiß sind erwiesenermaßen größer, da höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten und längere Distanzen gefahren werden, als mit einem normalen Fahrrad.
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Der hiergenannte Wert ist ein unverbindlicher Aktionspreis, den konkreten Bike-Kaufpreis erfahren Sie bei Ihrem Fachhändler.

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Bitte beachten Sie, dass nur zehn Bikes kalkuliert werden können

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KV-Zusatzbeitrag

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben seit dem 1. Januar 2015 einen individuellen Zusatzbeitrag. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung. In der Regel liegt der KV-Zusatzbeitrag bei 1 %.
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Arbeitgeberzuschuss

Im Zuge des Fahrradleasings ist das Versicherungspaket "PremiumPlus" durch den Arbeitgeber vorgeschrieben. Als Ausgleich für die entstehenden Kosten der monatlichen Versicherungsprämie, erhält der Mitarbeitende für die Laufzeit des Leasingvertrags einen Zuschuss, der sich wie folgt berechnet: Bis zu einer Gesamtleasingrate von 99,99,-€ erhält der Mitarbeitende einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 20,00,-€. Bei einer Gesamtleasingrate von 100,00,-€ bis 149,99,-€ erhält der Mitarbeitende einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 30,00,-€. Bei einer Gesamtleasingrate von 150,00,-€ bis 200,00,-€ erhält der Mitarbeitende einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 40,00,-€. Der Zuschuss ist auf ein Fahrrad pro Mitarbeitenden begrenzt. Sollte der Mitarbeitende ein 2. Fahrrad leasen, welches er nicht persönlich nutzt, wird hierauf kein Zuschuss gewährt.
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Vorsteuerabzugsberechtigung

Vorsteuerabzugsberechtigt sind Unternehmen, die ihre Einnahmen und Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer tätigen. Sie können die entrichtete Vorsteuer mit der vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnen, bekommen also die Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Arbeitgeber, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, verrechnen bei der Gehaltsumwandlung nur die Netto-Leasingrate mit dem Bruttogehalt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber.
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Geviertelter Bruttolistenpreis

Laut dem Erlass der obersten Finanzbehörden vom 09.01.2020 werden Diensträder, die erstmals ab dem 01.01.2020 überlassen werden, mit 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung besteuert. Dies entspricht 0,25% vom ganzen Bruttolistenpreis.“
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Nächster Schritt:

    Fachhändler finden

Haben Sie noch Fragen? Treten Sie doch mit uns in Kontakt, besuchen Sie unser Infocenter oder lassen sich von einem unserer Fachhändler beraten!